Notariat Dr. Konradt in Graz für die Beglaubigung von Unterschriften

Eine Beglaubigung hat besondere Beweiskraft und dient der Rechtssicherheit und dem Konsumentenschutz.

Unterschriftsbeglaubigungen bei Notar Dr. Konradt in Graz

Bei Angelegenheiten von großer Bedeutung hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen. So müssen z. B. Verkäufer und Käufer einer Liegenschaft die Echtheit ihrer Unterschriften beglaubigen lassen. Eine Beglaubigung der Unterschrift kann vor jedem Notar oder dem Bezirksgericht erfolgen. Für die Beglaubigung muss der/die Unterzeichnende dem Notar bzw. dem Gericht seine/ihre Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen und die Urkunde vor dem Notar oder Gericht unterschreiben bzw. die Unterschrift anerkennen. So kann sichergestellt werden, dass die Unterschrift einer bestimmten Person echt ist, also tatsächlich von der in der Urkunde genannten Partei stammt.

 

Das Formerfordernis der Beglaubigung einer Unterschrift soll also der Fälschung von Unterschriften vorbeugen, über die Richtigkeit der unterschriebenen Privaturkunde oder deren Inhalt werden bei einer Unterschriftsbeglaubigung allerdings keine Feststellungen getroffen.

 

Wenn Sie noch Fragen zur Beglaubigung einer Unterschrift haben, dann kontaktieren Sie uns – Notariat Konradt in Graz

 

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