Ihr Notar aus Graz für die Errichtung, Verwahrung und Registrierung von Testamenten

Ein Testament ist die Erklärung einer Person, in welcher diese darüber verfügt, wem das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder auch nur teilweise zukommen soll. Ein Testament ist jederzeit widerruflich und kann sowohl eigenhändig als auch fremdhändig – wobei jedoch alle gesetzlichen Formvorschriften genau eingehalten werden müssen – errichtet werden.

Wie kann man ein Testament verfassen

Das eigenhändige Testament muss vom Testamentsverfasser zur Gänze selbst mit der Hand geschrieben und unterschrieben werden. Wird das Testament nicht vom Testamentsverfasser selbst, sondern von jemand anderem oder z. B. per Computer geschrieben, so sind auch Zeugen notwendig. In diesem Fall muss der Verfügende in Gegenwart von drei
gleichzeitig anwesenden Zeugen, die mit dem Begünstigten in keinem
nahen Verwandtschaftsverhältnis stehen dürfen, das
Testament eigenhändig unterschreiben und die Verfügung mit einem
eigenhändig geschriebenen Zusatz versehen, dass die Urkunde seinen letzten
Willen enthält. Die Zeugen, deren Identität aus der Urkunde hervorgehen muss, haben auf der Urkunde mit einem auf ihre Eigenschaft als Zeugen hinweisenden und eigenhändig geschriebenen Zusatz zu unterschreiben.

 

Testament registrieren

Das Österreichische Zentrale Testamentsregister dient der sicheren und raschen Auffindbarkeit von schriftlichen letztwilligen Verfügungen. Im Österreichischen Zentralen Testamentsregister wird nicht der Inhalt des Testaments abgespeichert, sondern lediglich der Name des Testamentsverfassers sowie Angaben darüber, wo die Urkunde verwahrt wird. In jedem Verlassenschaftsverfahren erfolgt eine Abfrage im Österreichischen Zentralen Testamentsregister durch den zuständigen Notar. Dieser erhält so rasch und zuverlässig Auskunft darüber, ob der bzw. die Verstorbene ein Testament registriert hat.


Haben Sie noch Fragen zum Testament, dann kontaktieren Sie uns einfach!

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