Dr. Siegfried Keller aus Graz für die Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht – ein Dokument der Selbstbestimmung

Mit einer Vorsorgevollmacht hat jeder die Möglichkeit, bereits im Vorhinein eine Vertrauensperson zu bestimmen, die ihn in bestimmten oder in allen Angelegenheiten vertreten kann, wenn er die zur Besorgung seiner Angelegenheiten erforderliche Entscheidungsfähigkeit verliert. Damit soll einer allfälligen späteren Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters vorgebeugt werden. In der Regel werden nahe Familienangehörige, zum Beispiel Kinder, mit dieser Vollmacht ausgestattet. 

 

Die Anwendungsbereiche der Vorsorgevollmacht können die Vertretung in allen Vermögensangelegenheiten, gegenüber Bankinstituten, die Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten, die Vertretung im Spital gegenüber Ärzten, insbesondere bei Behandlungen und Operationen, aber auch die Vertretung bei der Unterbringung in einem Pflegeheim betreffen. 

Tritt der Vorsorgefall ein, das heißt der Vollmachtgeber verliert die erforderliche Entscheidungsfähigkeit, ist das Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis zu registrieren. Die Vorsorgevollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Auch ein allfälliger Widerruf der Vorsorgevollmacht wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert.


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