Ein Liegenschaftskaufvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen von Verkäufer und Käufer zustande. Dabei verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer das Eigentum an einer Immobilie gegen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises zu verschaffen. Der Notar gewährleistet beim Liegenschaftskauf, dass höchstmögliche Sicherheit für alle beteiligten Parteien herrscht. Er tut dies durch das Aufsetzen eines rechtlich korrekten Liegenschaftskaufvertrages, der im Falle von Streitigkeiten Klarheit schafft. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die ordnungsgemäße Abwicklung des Kaufvertrages durch eine Treuhandschaft abzusichern. Da der Kaufpreis zunächst auf ein Treuhandkonto des Notars überwiesen wird, weiß der Verkäufer, dass der Kaufpreis bei Übergabe des Kaufobjektes vorhanden ist; der Käufer hat die Sicherheit, dass die Übergabe tatsächlich erfolgt, bevor das Geld an den Verkäufer ausgezahlt wird.
Da ein Liegenschaftskaufvertrag Grundstücke, Wohnungen, Häuser etc. zum Gegenstand hat, handelt es sich um ein sehr bedeutendes Rechtsgeschäft. Deshalb müssen bei einem Liegenschaftskaufvertrag im Gegensatz zu einem normalen Kaufvertrag bestimmte Vorgaben zwingend eingehalten werden. So muss ein Vertrag, der den Grundstücks- und Gebäudeverkauf zum Inhalt hat, etwa eine Aufsandungserklärung enthalten und die Unterschriften von Käufer und Verkäufer müssen öffentlich beglaubigt sein. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann dieser Vertrag nicht zur notwendigen Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch führen.
Grundbuchauskunft – Ihr Notar
Ein Liegenschaftskauf ist nicht nur finanziell betrachtet ein wesentlicher Schritt, der wohl überlegt sein sollte. Um sich Klarheit über die Eigenschaften und Belastungen des Kaufobjekts zu verschaffen, ist es vor dem Liegenschaftserwerb unumgänglich, sich anhand des Grundbuchs zu informieren, ob etwaige Belastungen des Kaufobjektes (zum Beispiel Dienstbarkeiten oder Pfandrechte) eingetragen sind. Dies führt Notar Dr. Peter Konradt in Graz für Sie durch. Wir sind in der Notariatskanzlei gerne für Ihre Fragen zum Liegenschaftskaufvertrag da und beraten Sie objektiv.