Ihr Notar aus Graz für den Grundbuchauszug und Firmenbuchauszug

Jedes Notariat verfügt über eine Einrichtung zur Abfrage der im Firmenbuch und im Grundbuch gespeicherten Daten. Der Notar beglaubigt Firmenbuch- und Grundbuchauszüge.

Informationen über den Grundbuchauszug

Das Grundbuch ist ein elektronisches Register, das bei den Bezirksgerichten geführt wird und in das jeder Einsicht nehmen kann. Im Grundbuch ist der Eigentümer eines bestimmten Grundstückes, einer bestimmten Eigentumswohnung oder eines bestimmten Hauses eingetragen. Aber auch besondere Eigenschaften einer Immobilie sind aus dem Grundbuchauszug ersichtlich, so zum Beispiel die Grundstücksfläche oder ob eine andere Person als der Eigentümer berechtigt ist, die Immobilie zu benutzen (Fruchtgenussrecht). Jeder kann sich grundsätzlich auf die Richtigkeit der Eintragungen im Grundbuch und somit auch auf die Daten des Grundbuchauszuges verlassen. Vor dem Kauf einer Immobilie ist es daher unerlässlich, sich den betreffenden Grundbuchauszug gründlich anzusehen.

 

Informationen über den Firmenbuchauszug

Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis all jener Einzelunternehmer, die im Firmenbuch eingetragen sind, sowie jener Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften, die in Österreich ihren Geschäftssitz haben. Weiters sind alle inländischen Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in das Firmenbuch einzutragen. Aus einem Firmenbuchauszug sind u. a. ersichtlich: die Firma, Sitz und Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen, Name und Geburtsdatum des Einzelunternehmers, der Gesellschafter, des Geschäftsführers und der Prokuristen, ob sich das Unternehmen, die Gesellschaft oder Genossenschaft in Insolvenz befindet etc.