Gesellschaftsverträge mit Ihrem öffentlichen Notar aus Graz

Möchten zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen, so stehen ihnen dafür verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Abhängig von ihren Zielen und Absichten werden sie sich bei der Gesellschaftsgründung entweder für eine Personengesellschaft (z. B. Kommanditgesellschaft, Offene Gesellschaft) oder eine Kapitalgesellschaft (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft) entscheiden.

Keine Gesellschaft ohne Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GesmbH) oder einer Personengesellschaft. Bei Personengesellschaften muss der Gesellschaftsvertrag nicht in einer bestimmten Form geschlossen werden, bei der Gründung einer GesmbH hingegen ist es erforderlich, dass der Gesellschaftsvertrag in Form eines Notariatsaktes errichtet wird.

Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafter untereinander und enthält daher beispielsweise Bestimmungen über:

  • Firma und Sitz der Gesellschaft
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Geschäftsführung und -vertretung
  • Gewinn- und Verlustbeteiligung
  • Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
  • Regelungen für den Fall des Todes oder des Ausscheidens von Gesellschaftern sowie für die Liquidation der Gesellschaft

 

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